← Alle Artikel

Aufhebungsvertrag und Klageverzicht: Wann ist eine Anfechtung möglich?

Rechtsanwalt Noah Osuji
Rechtsanwalt Noah Osuji
Die Aufhebungsvertrag-Kanzlei · Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben. Besonders kritisch wird es, wenn gleichzeitig ein Klageverzicht vereinbart wird. Das Urteil des Bundesarbeitsgericht (6 AZR 82/14) hat klargestellt, dass ein solcher Verzicht unter bestimmten Umständen unwirksam sein kann, wenn der Vertrag unter unzulässigem Druck zustande gekommen ist.

Was ist ein Aufhebungsvertrag mit Klageverzicht?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Enthält er zusätzlich einen Klageverzicht, verzichtet der Arbeitnehmer darauf, später gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen.

Für Arbeitnehmer ist das oft riskant. Denn mit der Unterschrift geben sie ihre rechtlichen Möglichkeiten unter Umständen vollständig auf. Deshalb muss genau geprüft werden, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden?

Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer durch eine unzulässige Drohung zur Unterschrift bewegt wurde. Das gilt vor allem dann, wenn mit einer fristlosen Kündigung gedroht wird, die rechtlich gar nicht haltbar ist.

Auch ein vorformulierter Klageverzicht kann problematisch sein. Nach der Rechtsprechung unterliegt er einer Inhaltskontrolle. Wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, kann der Verzicht unwirksam sein.

Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht

Im entschiedenen Fall ging es um einen langjährig beschäftigten Arbeitnehmer, dem vorgeworfen wurde, zwei Fertigsuppen im Wert von rund zwei Euro verzehrt zu haben, ohne sie ordnungsgemäß zu bezahlen.

Der Arbeitgeber drohte mit fristloser Kündigung und Strafanzeige und legte dem Arbeitnehmer einen bereits vorbereiteten Aufhebungsvertrag vor. Trotz Bitte um Bedenkzeit wurde sofortige Unterschrift verlangt.

Das Bundesarbeitsgericht machte deutlich, dass eine solche Drohung unzulässig sein kann, wenn die fristlose Kündigung im konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterschreiben. Besonders dann nicht, wenn:

  • mit fristloser Kündigung gedroht wird
  • zusätzlich ein Klageverzicht enthalten ist
  • nur wenig Zeit zur Entscheidung bleibt
  • der Vertrag bereits vollständig vorbereitet vorliegt.

In solchen Fällen kann eine rechtliche Prüfung entscheidend sein.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber sollten vorsichtig sein. Eine Kündigungsandrohung darf nur erfolgen, wenn sie rechtlich nachvollziehbar ist. Andernfalls kann der Aufhebungsvertrag später angefochten werden.

Wer rechtssicher handeln will, sollte vor der Vorlage eines Aufhebungsvertrags die tatsächliche und rechtliche Lage sorgfältig prüfen.

Fazit

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Ein Aufhebungsvertrag mit Klageverzicht ist nicht in jedem Fall sicher. Wird der Arbeitnehmer durch eine unzulässige Kündigungsandrohung unter Druck gesetzt, kann der Vertrag anfechtbar sein.

Für Arbeitnehmer gilt deshalb: Vor der Unterschrift immer prüfen lassen.Für Arbeitgeber gilt: Nur rechtlich sauber verhandeln.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie in 2 Minuten kostenlos, welche Abfindung realistisch ist.

Jetzt kostenlos prüfen →